Das BundesKinderschutzGesetz ist ein neues Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung, Vernachlässigung und Missbrauch. Das Gesetz richtet sich unter anderem an Vereine und sieht vor, dass Präventions- und Notfallkonzepte erstellt werden, um eine Kindeswohlgefährdung möglichst zu verhindern, beziehungsweise bei einer – möglicherweise außerhalb des Vereinslebens eingetretenen – Kindeswohlgefährdung richtig zu handeln.

Grundsätzlich soll erreicht werden, dass eine Kindeswohlgefährdung nicht in einer persönlichen Handlung der beteiligten Personen bearbeitet wird. Schon gar nicht darf sie totgeschwiegen werden. Vielmehr soll eine festgelegte Struktur den betroffenen Personen und der Institution helfen, professionell und zum Wohle des Kindes oder des Jugendlichen mit einem Vorkommnis umzugehen.

Der Leitfaden zum BundesKinderschutzGesetz, der die Anwendung des Gesetzes im Stieglitz-Chor beschreibt und das Präventions- und Notfallkonzept enthält, sowie weitere Unterlagen sind unter den nachstehenden Links zu finden.

BKiSchG-Leitfaden der Buxtehuder Stieglitze e.V.

Ehrenkodex Dt. Chorjugend

Selbsterklärung BKiSchG